Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Neoquest GmbH
der Neoquest GmbH, Schulhausstrasse 14, 8002 Zürich
Allgemein
Die Neoquest GmbH veranstaltet in verschiedenen Regionen der Schweiz Events unter der Marke «Outdoor Escape Room». Ein solches Event verbindet die Schnitzeljagd mit dem Escape Room: Auf einer festgelegten Route durch Stadt, Park oder Anlage sind aufeinander abgestimmte Rätsel zu lösen.
Die dafür nötigen technischen Hilfsmittel stellt die Neoquest GmbH zur Verfügung.
Kommt eine Gruppe bei einem Rätsel nicht weiter, stehen ihr zwei Tipps zur Verfügung. Reichen auch diese nicht, lässt sich die Lösung anzeigen, und das Spiel geht mit dem nächsten Rätsel weiter.
Diese Bedingungen legen fest, was zwischen der Neoquest GmbH und ihren Teilnehmenden gilt.
1. Vertragspartner
1.1 Anbieterin
Die Neoquest GmbH mit Sitz in Zürich, nachstehend «Neoquest GmbH» oder «Anbieterin».
1.2 Teilnehmende
Die Teilnehmenden, nachstehend auch «Kundinnen und Kunden».
Ab sechs Personen pro Buchung werden die Teilnehmenden in der Regel auf Gruppen von zwei bis acht
Personen verteilt, nachstehend «Gruppen».
2. Vertragsschluss
2.1 Angebot
Die Neoquest GmbH bietet ihre Leistungen auf ihrer Website und in Drucksachen an. Daneben kann sie Offerten versenden.
2.2 Buchung
2.2.1 Direktbuchung
Wer den Buchen-Knopf anklickt, gibt damit ein verbindliches Angebot auf den Kauf eines oder mehrerer Tickets ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Neoquest GmbH eine Reservationsbestätigung per E-Mail zusendet oder zusenden lässt.
2.2.2 Buchung über Offerte
Eine unverbindliche Offerte lässt sich telefonisch, per E-Mail oder über die Website einholen. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung der Neoquest GmbH zustande.
2.2.3 Anerkennung der Bedingungen
Mit der Buchung anerkennen alle Teilnehmenden die online ausgewiesenen Preise beziehungsweise die Preise der Offerte und nehmen diese Bedingungen vorbehaltlos an.
2.3 Bezahlung
Bei einer Direktbuchung wird das Ticket online auf www.outdoorescaperoom.ch bezahlt. Gekaufte
Tickets werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, auch dann nicht, wenn am Eventtag weniger
Personen erscheinen als gebucht.
Für eine Gruppenbuchung stellt die Neoquest GmbH eine Gesamtrechnung.
Muss eine offene Forderung nach erfolgloser Mahnung betrieben werden, schuldet die Kundin oder der
Kunde je Auftrag zusätzlich eine Pauschale von CHF 250.- für den entstandenen Aufwand.
3. Vertragsänderungen
3.1 Direktbuchung
3.1.1 Annullation und Nichterscheinen
Eine Buchung lässt sich grundsätzlich nicht annullieren, sondern nur anpassen oder verschieben. Wer
verhindert ist, meldet sich umgehend bei der Anbieterin, spätestens 24 Stunden vor Eventbeginn.
Bei Verhinderung stellt die Neoquest GmbH einen Gutschein aus, der später eingelöst werden kann.
Entstehen bei einer Buchung ab 21 Personen ausserordentliche Kosten, etwa für Gerätemiete, den
Einkauf verderblicher Ware oder die Personaldisposition, und lassen sich diese nach der Annullation
nicht mehr abwenden, kann die Anbieterin eine Beteiligung daran verlangen.
Bestellte, aber nicht bezogene Gastronomieleistungen stellt sie vollständig in Rechnung, soweit ihr
dafür Kosten angefallen sind.
3.1.2 Anpassungen
Ein Event lässt sich bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos verschieben. Sind Gastronomieleistungen
Dritter gebucht, meldet die Neoquest GmbH die Verschiebung umgehend weiter.
Für ausserordentliche Kosten ab 21 Personen und für gebuchte, aber nicht bezogene
Gastronomieleistungen gilt Ziffer 3.1.1 sinngemäss.
Die Änderung erfolgt telefonisch oder per E-Mail an die Neoquest GmbH.
3.2 Buchung über Offerte
Gültigkeit der Offerte:
30 Tage, im Einzelfall abweichend.
Der Eventplatz ist spätestens 14 Tage vor dem Datum schriftlich zu bestätigen, im Einzelfall
abweichend.
Definitive Teilnehmerzahl:
Ab 20 angemeldeten Personen bis 10 Tage vor Eventbeginn.
Unter 20 angemeldeten Personen bis 48 Stunden vor Eventbeginn.
Abweichende Teilnehmerzahl ab 20 angemeldeten Personen:
Erscheinen weniger als 90 Prozent der angemeldeten Personen, werden 90 Prozent verrechnet.
Stornierung ab 20 angemeldeten Personen:
• bis 20 Tage vorher kostenlos
• 7 bis 19 Tage vorher 50 Prozent der Kosten
• 0 bis 7 Tage vorher 90 Prozent der Kosten
Anpassungen ab 20 angemeldeten Personen:
Zeichnet sich eine wesentliche Änderung ab, etwa bei Teilnehmerzahl, Ort, Datum oder Dauer, ist die Anbieterin umgehend zu informieren, spätestens 48 Stunden vor Eventbeginn.
• bis 20 Tage vorher kostenlos
• 10 bis 19 Tage vorher 5 Prozent der Kosten
• 2 bis 9 Tage vorher 10 Prozent der Kosten
4.1 Eigene Leistungen
Spielinhalte und Ausrüstung entwickelt die Neoquest GmbH laufend weiter. Durchgeführt wird jeweils
die aktuelle Fassung; ein Anspruch auf eine inhaltlich gleiche Veranstaltung besteht nicht. Auch das
Angebot auf der Website kann kurzfristig angepasst werden.
Die Leistungen der Anbieterin umfassen:
• die Durchführung des gebuchten Events samt Betreuung
• das nötige Eventmaterial, etwa Spieltasche und iPad
• Reservation und Information
• Snacks und allfällige Überraschungen
• zusätzlich gewählte Leistungen, etwa Gastronomie
Massgeblich für den Umfang im Einzelfall ist allein die Reservations- oder Auftragsbestätigung.
Das Ticket ist vor dem Event zu erwerben und der Betreuungsperson am Eventtag vorzuweisen,
elektronisch oder auf Papier. Es berechtigt zur Teilnahme am Event und zur Nutzung der dafür
vorgesehenen Geräte.
4.2 Drittleistungen
Auf Wunsch vermittelt die Neoquest GmbH als Rahmenprogramm Leistungen von Partnerbetrieben, etwa aus
der Gastronomie.
Diese Leistungen erbringen und verrechnen die Partnerbetriebe selbst.
Für Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit solcher Leistungen sind allein die jeweiligen Betriebe
verantwortlich.
5. Gewährleistung
Die Events finden im Freien statt, die Route ist öffentlich zugänglich. Die Standorte sind mit der
gebotenen Sorgfalt gewählt und ohne übermässige Gefahr erreichbar.
Trotz regelmässiger Kontrolle kann es vorkommen, dass eine Station vorübergehend nicht oder nicht
vollständig zugänglich ist. Die Stationen lassen sich technisch auch an Ausweichorten durchführen;
ist eine Station nicht erreichbar, findet sich telefonisch über die Betreuungsperson eine Lösung.
Ein Gewährleistungsanspruch gegenüber der Neoquest GmbH besteht in diesen Fällen nicht. Dasselbe
gilt, wenn Anleitungen, Instruktionen oder sonstige Informationen einmal nicht verfügbar sind.
6. Teilnahmebedingungen
6.1 Voraussetzungen
Die Teilnehmenden müssen längere Fusswege bewältigen können, teilweise über Feldwege oder
Kopfsteinpflaster, und sich im Gelände zurechtfinden. Ein durchschnittliches Orientierungsvermögen
genügt, besondere Ortskenntnis ist nicht nötig.
Empfohlen ist ein Mindestalter von acht Jahren, für Schulklassen ab der 5. Klasse. Kinder spielen nur zusammen mit einem Elternteil oder einer Betreuungsperson ab 16 Jahren mit, und
jedes Team braucht mindestens eine Person ab 16 Jahren.
6.2 Mindestausrüstung
Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:
• mindestens ein empfangs- und sendebereites Mobiltelefon je Team; allfällige Gesprächs- und
Nutzungsgebühren tragen die Teilnehmenden
• dem Wetter angepasste Freizeitkleidung und geeignetes Schuhwerk
7. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Versicherung sorgen die Teilnehmenden selbst.
Soweit das Gesetz es zulässt, haftet die Neoquest GmbH nicht für unmittelbare oder mittelbare
Personen- und Sachschäden, auch dann nicht, wenn sie auf die Teilnahme an einem Event oder auf
einzelne Abschnitte der Route zurückgehen.
Der Haftungsausschluss gilt auch für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit von
Hilfspersonen. Etwas anderes gilt allein bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit der
Anbieterin selbst.
Für Leistungen von Partnerbetrieben haftet die Neoquest GmbH nicht.
8. Datenschutz
Wie die Neoquest GmbH mit Personendaten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung; sie ist dafür die massgebliche Stelle. Ergänzend gilt für den Vertrag Folgendes.
Für eine Buchung bearbeitet die Neoquest GmbH die dafür nötigen Angaben, soweit das Gesetz es erlaubt. Wo gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, kann die Speicherung
einzelner Daten bis zu zehn Jahre dauern.
Personendaten, die bei einer Bestellung oder per E-Mail mitgeteilt werden, etwa Name und
Kontaktangaben, werden ausschliesslich für den Zweck bearbeitet, zu dem sie mitgeteilt wurden. An
Dritte gelangen sie nur, soweit es für die Erfüllung des Vertrags nötig ist, eine gesetzliche
Pflicht besteht oder ausdrücklich eingewilligt wurde.
Werden für die Abwicklung Dienstleister beigezogen, gelten die Vorgaben des Datenschutzgesetzes. Die
Kundin oder der Kunde ist damit einverstanden, dass die Daten aller Teilnehmenden für Rückfragen und
für Notfälle an die Betreuungspersonen des Events sowie an beteiligte Partnerbetriebe
weitergegeben werden. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe.
9. Geheimhaltung
Die Teilnehmenden verpflichten sich, Inhalte des Spiels nicht weiterzugeben, namentlich Aufgaben, Rätsel, Ablauf und Aufbau, und sie weder für eigene noch für fremde Zwecke zu verwenden. Foto- und Videoaufnahmen von Spielinhalten dürfen ohne Zustimmung der Neoquest GmbH weder angefertigt noch verbreitet werden.
10. Newsletter
Die Anbieterin kann die E-Mail-Adresse, die sie im Rahmen einer Buchung erhalten hat, dazu
verwenden, auf eigene, ähnliche Angebote hinzuweisen.
Jede solche Nachricht enthält einen Abmeldelink. Die Abmeldung ist jederzeit möglich, kostenlos und
ohne Nachteile für die Buchung.
Die Neoquest GmbH weist darin ausschliesslich auf eigene Angebote hin.
11. Urheberrecht
Erzeugnisse der Neoquest GmbH dürfen weder elektronisch noch auf anderem Weg kopiert, vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Teilnichtigkeit und Vollständigkeit
Ist oder wird eine Bestimmung ungültig, bleiben die übrigen davon unberührt. Die Parteien ersetzen
die ungültige Bestimmung durch eine wirksame, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst
nahekommt. Für Lücken gilt dasselbe.
Die Reservations- oder Auftragsbestätigung, diese Bedingungen und die Antworten auf die häufigen
Fragen auf der Website bilden zusammen die gesamte Vereinbarung zwischen der Anbieterin und der
Kundschaft. Nebenabreden bestehen nicht.
12.2 Änderungen dieser Bedingungen
Die Neoquest GmbH kann diese Bedingungen jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Massgeblich ist die Fassung, die bei Vertragsschluss auf der Website einsehbar war.
12.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und ihrer Kundschaft ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Neoquest GmbH in Zürich.
Stand: 19. August 2026